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Rechtstipp

Brauchen wir ein Redaktionsstatut?

15.07.2023
Ansprechpartner*in
Astrid Braun (in Elternzeit)

Ist es sinnvoll ein Redaktionsstatut zu erstellen, obwohl der Verlag bereits einen Verhaltenskodex an alle Mitarbeitenden herausgegeben hat?

Gerade in der heutigen Zeit, in der vor allem im Internet zahlreiche „Fake“-Nachrichten kursieren, die sich meist auf unzuverlässige Quellen stützen und unsauber recherchiert wurden kursieren, ist der genannte Vertrauenserhalt der Leserschaft wiederum essentiell für den langfristigen Erhalt des Medienunternehmens selbst.
Ein Verhaltenskodex hingegen gilt für alle Mitarbeitenden in einem Unternehmen und legt grundsätzliche ethische Richtlinien und Verhaltensregeln fest. Dem Unternehmen geht es hier einerseits darum interne Regelungen zu finden, um ein vertrauensvolles und konstruktives Miteinander zu schaffen, andererseits aber auch um den Gedanken, gewisse Werte nach außen hin zu verkörpern, die für die Reputation des Unternehmens einen hohen Stellenwert besitzen.
Kurz gesagt: Ein Verhaltenskodex geht eher in die Breite, ein Redaktionsstatut geht in die Tiefe. Ein gut funktionierendes Medienunternehmen sollteDa öffentlich so wenig darüber gesprochen wird, könnte man fast meinen, Redaktionsstatuten seien aus der Mode gekommen. Aber der Schein trügt: Bis heute legen vor allem die großen, auflagenstarken, aber doch auch sporadisch kleineren Zeitungsverlage großen Wert auf die Erarbeitung und Einhaltung eigens festgelegter, redaktionsinterner Richtlinien. Zugegeben, das ein oder andere Redaktionsstatut ist vor mehreren Dutzend Jahren und teilweise noch mit der Schreibmaschine verfasst worden und bedürfte auch genauso der ein oder anderen Modernisierung. Und dennoch darf man die Wichtigkeit eines solchen Redaktionsstatutes nicht unterschätzen.
Aber was regelt ein Redaktionsstatut nochmal genau?

Ein Redaktionsstatut ist eine Vereinbarung, die speziell für den redaktionellen Teil innerhalb eines Medienunternehmens wie Zeitungen, Zeitschriften oder Rundfunkanstalten Anwendung finden soll. Es regelt die Rechte und Pflichten der Redakteur*innen und Journalist*innen sowie die Struktur und Organisation der Redaktion, indem es beispielsweise Grundsätze zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit, zur Transparenz und anderen arbeitsbezogenen Aspekten festlegt. Ziel ist also den eigens geforderten Anspruch an einen hohen journalistischen Standard zu wahren, um so auch gegenüber allen Leser*innen eine Vertrauensbasis in das Gelesene zu schaffen und die Glaubwürdigkeit des Mediums zu erhalten.

Gerade in der heutigen Zeit, in der vor allem im Internet zahlreiche „Fake“-Nachrichten kursieren, die sich meist auf unzuverlässige Quellen stützen und unsauber recherchiert wurden, ist der genannte Vertrauenserhalt der Leserschaft wiederum essentiell für den langfristigen Erhalt des Medienunternehmens selbst.

Ein Verhaltenskodex hingegen gilt für alle Mitarbeitenden in einem Unternehmen und legt grundsätzliche ethische Richtlinien und Verhaltensregeln fest. Dem Unternehmen geht es hier einerseits darum interne Regelungen zu finden, um ein vertrauensvolles und konstruktives Miteinander zu schaffen, andererseits aber auch um den Gedanken, gewisse Werte nach außen hin zu verkörpern, die für die Reputation des Unternehmens einen hohen Stellenwert besitzen.

Kurz gesagt: Ein Verhaltenskodex geht eher in die Breite, ein Redaktionsstatut geht in die Tiefe. Ein gut funktionierendes Medienunternehmen sollte daher idealerweise sowohl einen Verhaltenskodex, als auch ein Redaktionsstatut erstellt haben.

Ist ein Redaktionsstatut eigentlich nur wirksam, wenn es der Arbeitgeber unterschrieben hat?

Es gibt zwar keine allgemeingültige Regelung, ob ein Redaktionsstatut von Arbeitgeberseite unterschrieben sein muss oder nicht. Idealerweise hat es Arbeitgeber einfach unterzeichnet, so ist für beide Seiten, also Redaktion und Arbeitgeber, schwarz auf weiß zu erkennen, dass sie rechtlich an diese Vereinbarung gebunden sind.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Arbeitgeber sich weigert das Redaktionsstatut offiziell zu unterzeichnen und zu akzeptieren, es bei Neueinstellungen aber dennoch als Teil des Arbeitsvertrages deklariert. In solch einem Fall ist davon auszugehen, dass die Geschäftsleitung dem Inhalt des Redaktionsstatutes automatisch zugestimmt hat. Der*die Bewerber*in erklärt sich durch Unterzeichnung des Arbeitsvertrages ebenfalls mit den Regelungen im Redaktionsstatut einverstanden. So entfaltet das Redaktionsstatut eben durch das „arbeitsvertragliche Hintertürchen“ seine Wirkung.

Sie möchten in Ihrem Verlag ein Redaktionsstatut einführen oder ein bestehendes Redaktionsstatut auf den neuesten Stand bringen? Mitglieder und solche, die es werden wollen, sind herzlich eingeladen unsere Geschäftsstelle zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne!

daher idealerweise sowohl einen Verhaltenskodex, als auch ein Redaktionsstatut erstellt haben.

Ist ein Redaktionsstatut eigentlich nur wirksam, wenn es der Arbeitgeber unterschrieben hat?

Es gibt zwar keine allgemeingültige Regelung, ob ein Redaktionsstatut von Arbeitgeberseite unterschrieben sein muss oder nicht. Idealerweise hat es Arbeitgeber einfach unterzeichnet, so ist für beide Seiten, also Redaktion und Arbeitgeber, schwarz auf weiß zu erkennen, dass sie rechtlich an diese Vereinbarung gebunden sind.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Arbeitgeber sich weigert das Redaktionsstatut offiziell zu unterzeichnen und zu akzeptieren, es bei Neueinstellungen aber dennoch als Teil des Arbeitsvertrages deklariert. In solch einem Fall ist davon auszugehen, dass die Geschäftsleitung dem Inhalt des Redaktionsstatutes automatisch zugestimmt hat. Der*die Bewerber*in erklärt sich durch Unterzeichnung des Arbeitsvertrages ebenfalls mit den Regelungen im Redaktionsstatut einverstanden. So entfaltet das Redaktionsstatut eben durch das „arbeitsvertragliche Hintertürchen“ seine Wirkung.

Sie möchten in Ihrem Verlag ein Redaktionsstatut einführen oder ein bestehendes Redaktionsstatut auf den neuesten Stand bringen? Mitglieder und solche, die es werden wollen, sind herzlich eingeladen unsere Geschäftsstelle zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne!