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Unverzichtbares Werkzeug für professionelle Journalist:innen

Der bundeseinheitliche Presseausweis

Für Journalist:innen, die im öffentlichen Interesse recherchieren und berichten wollen, hat der bundeseinheitliche Presseausweis viele Vorteile. Er erleichtert den Zugang zu Informationen und Ereignissen, die der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

Der Presseausweis vom DJV ermöglicht dir als Journalist:in, deine hauptberufliche journalistische Tätigkeit gegenüber Behörden, Veranstaltern, Unternehmen oder Organisationen sehr einfach nachzuweisen.

Nur echt vom Deutschen Presserat

Zur Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweises hat die sogenannte „Ständige Kommission zum bundeseinheitlichen Presseausweis“, die aus jeweils zwei Vertretern von Presserat und Innenministerkonferenz zusammengesetzt ist, mehrere Medienverbände befugt - unter anderem uns, den DJV. Nur der bundeseinheitliche Presseausweis ist von der Innenministerkonferenz anerkannt und trägt das Logo des Deutschen Presserats.

  • Recht auf Behördeninformationen
    Behörden wie beispielsweise die Polizei, Gerichte oder Ministerien sind durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalist:innen kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten. Der bundeseinheitliche Presseausweis erleichtert dir auch hierfür den Nachweis deiner hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit.
  • Akkreditierung im Bundestag oder in den Landtagen
    Um aus den Gebäuden der Parlamente berichten zu dürfen, benötigst Du eine Presseakkreditierung. Die erleichtert der bundeseinheitliche Presseausweis.
  • Recherche auf Großveranstaltungen, Messen und in gesperrten Bereichen
    Wenn du als Journalist:in von Demonstrationen oder polizeilich abgesperrten Orten wie beispielsweise bei einem Unfall berichten möchtest, erleichtert dir der Presseausweis die Legitimation gegenüber der Polizei oder dem Sicherheitspersonal. Auch auf politischen, sportlichen oder kulturellen Großveranstaltungen wie Konzerten oder bei Messen erhältst du mit dem Ausweis für deine Recherche und Berichterstattung in der Regel Eintritt und auf dem Gelände Zugang zu Bereichen mit besonders guter Sicht und Nähe zu den Protagonisten für mögliche Interviews, die nur den Medien vorbehalten sind.
  • Anerkennung auf Veranstaltungen von Wirtschaftsunternehmen
    Auf Veranstaltungen, die normalerweise nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind, wie Produktlaunches, Hauptversammlungen, Parteitagen oder Kongressen werden Medienvertreter:innen oftmals Zugang gewährt, sofern sie einen bundesweiten Presseausweis vorweisen können. Gleiches gilt natürlich auch für Pressekonferenzen.
    Unternehmen bitten häufig um die Vorlage des bundeseinheitlichen Presseausweises, um sich zu vergewissern, dass sie professionellen Journalist:innen den Zugang gewähren.

Antrag auf Presseausweis (für Nichtmitglieder oder als Erstantrag für Mitglieder)

Unsere Ansprechpartnerinnen für den Presseausweis:

Anita Rogg

071122249540 https://www.djv-bw.de Herdweg 63, 70174 Stuttgart

Tatjana Massier

071122249540 https://www.djv-bw.de Herdweg 63, 70174 Stuttgart