Hilfe bei Arbeitskampf
Streikgeld
Bei Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen, zu denen der DJV Baden-Württemberg aufgerufen hat, wird Mitgliedern Steikgeld als Kompensation für den Verdienst- bzw. Honorarausfall aus dem bundesweiten DJV-Streikfonds gewährt. Grundlage hierfür ist die vom DJV Bundesverband erlassene Arbeitskampf-Unterstützungsordnung (s.u. zum Download).
Die Höhe des Streikgeldes entspricht dem jeweiligen Verdienst- oder Honorarausfall für die Teilnahme an einer Streikaktion, maximal jedoch € 200,- pro Arbeitstag. Hier unten finden Sie den Antrag auf Streikgeld (getrennte Formulare für Festangestellte und (feste) Freie), den Sie bitte mit den entsprechenden Nachweisen an die Geschäftsstelle des DJV Baden-Württemberg senden. Diese leitet den Antrag nach Prüfung an die Bundesgeschäftsstelle weiter, welche dann ggf. das Streikgeld direkt auszahlt. Daher bitte im Antrag unbedingt die aktuelle Kontoverbindung angeben.
Achtung: Streikgeld kann erst dann beantragt werden, wenn tatsächlich ein Verdienst- oder Honorarausfall vorliegt. Gerade bei kürzeren (Warn-) streiks verzichten Arbeit- bzw. Auftraggeber aus Gründen des buchhalterischen Aufwandes teilweise auf einen Abzug.
Bei Rückfragen zum Streikgeld können sich Mitglieder gerne an die Geschäftsstelle wenden.