Mitglied werden

Hilfe bei Arbeitskampf

Streikgeld

Bei Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen, zu denen der DJV Baden-Württemberg aufgerufen hat, wird Mitgliedern Steikgeld als Kompensation für den Verdienst- bzw. Honorarausfall aus dem bundesweiten DJV-Streikfonds gewährt. Grundlage hierfür ist die vom DJV Bundesverband erlassene Arbeitskampf-Unterstützungsordnung (s.u. zum Download).

Die Höhe des Streikgeldes entspricht dem jeweiligen Verdienst- oder Honorarausfall für die Teilnahme an einer Streikaktion, maximal jedoch € 200,- pro Arbeitstag. Hier unten finden Sie den Antrag auf Streikgeld (getrennte Formulare für Festangestellte und (feste) Freie), den Sie bitte mit den entsprechenden Nachweisen an die Geschäftsstelle des DJV Baden-Württemberg senden. Diese leitet den Antrag nach Prüfung an die Bundesgeschäftsstelle weiter, welche dann ggf. das Streikgeld direkt auszahlt. Daher bitte im Antrag unbedingt die aktuelle Kontoverbindung angeben. 

Achtung: Streikgeld kann erst dann beantragt werden, wenn tatsächlich ein Verdienst- oder Honorarausfall vorliegt. Gerade bei kürzeren (Warn-) streiks verzichten Arbeit- bzw. Auftraggeber aus Gründen des buchhalterischen Aufwandes teilweise auf einen Abzug. 

Bei Rückfragen zum Streikgeld können sich Mitglieder gerne an die Geschäftsstelle wenden. 

 

Unsere Ansprechpartnerinnen bei Fragen zum Streikgeld

Anita Rogg

071122249540 https://www.djv-bw.de Herdweg 63, 70174 Stuttgart

Tatjana Massier

071122249540 https://www.djv-bw.de Herdweg 63, 70174 Stuttgart